Die Grunderwerbssteuer in NRW steigt ab dem 01.01.2015 auf 6,5%

Auch wenn die rot-grüne LNRW Nordrhein-Westfalenandesregierung bislang stets bestritten hat, die Grunderwerbssteuer erneut zu erhöhen, hat Sie im Landtag in Düsseldorf am 28.10.14 beschlossen, den Satz von aktuell 5 auf 6,5 % zu erhöhen. Die Ankündigungsfrist ist äußerst knapp gewählt, der erhöhte Satz gilt bereits ab dem 01. Januar 2015.

Was bedeutet das für Sie als Immobilienkäufer? Von übereilten Entscheidungen wegen der Erhöhung raten wir ab, hierzu ist ein Immobilienerwerb zu tiefgreifend. Wenn Sie sich jedoch bereits konkret mit einer bestimmten Immobilie auseinandersetzen oder bereits ein großes Auswahlspektrum haben, sollten Sie den Erwerb nicht auf die lange Bank schieben. Bei einem Abschluss des notariellen Vertrages noch in diesem Jahr, zahlen Sie nur den aktuell gültigen Satz von 5%.